AGBs Unternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Catarina Schmidt Inhaberin der Einzelfirma Alpin Lust auf Auto Herrenlandstr. 69 in 78315 Radolfzell mit Unternehmern Stand. Juni 2009
§1 Geltungsbereich
1.Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Alpin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten die Bedingungen als angenommen. Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen, eines nochmaligen Widerspruchs nach Eingang bedarf es nicht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bezieht sich ein Vertrag auf Lieferung von Software, werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers zusätzlich mit vereinbart.
Diese AGB gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmer im Sinn von §14 BGB und nicht mit Verbrauchern.
2. Sollten Sie Verbraucher sein, gelten für Sie andere AGB. Diese können Sie bei der Fa. Alpin anfordern oder auf der Internetseite. www.motortuning.de einsehen oder herunterladen.
§ 2 Vertragsabschluss
1.Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Telefonische Vereinbarungen sowie alle Abmachungen irgendwelcher Art bedürfen zur Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die vom Besteller erklärte Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Auftrag gilt erst von dem Tag an als angenommen, an dem er von uns schriftlich bestätigt wurde.
Das Angebot kann auch durch die Auslieferung der Kaufsache angenommen werden. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Für Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstige Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
§3 Lieferung
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich zu vereinbaren. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir zu vertreten haben, daran gehindert, den Liefergegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern bzw. einen schriftlich zugesagten Fertigstellungstermin einzuhalten, haften wir zu den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn dieser Verzug nicht von uns zu vertreten ist, haften wir nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Kunde einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von max. 1% des Wertes der Lieferung bzw. Leistung beanspruchen.
3. Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend dahin hindern, die Lieferung zu einem vereinbarten Termin zu liefern, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
4. Der Kunde ist zur Annahme der Lieferung verpflichtet. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns hieraus entstandenen Schadens zu verlangen.
5. Wir sind zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt
§4 Versand
1.Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Unternehmen übergeben worden ist. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Käufers vorgenommen.
§5 Preise
1.Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, gelten unsere Preise »ab Werk« ausschließlich Verpackung. Maßgebend sind die am Tag der Bestellung gültigen Preise, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
§6 Zahlungsbedingungen
1.Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen seit Rechnungsdatum zu begleichen. Die Fa. Alpin ist berechtigt, die Lieferung von einer Vorauskasse abhängig zu machen oder die Ware per Nachnahme zu liefern. Macht Fa. Alpin davon Gebrauch, teilt sie dies dem Käufer innerhalb einer Frist von 14 Tagen seit Eingang der Bestellung mit. Erfolgt die Vorauszahlung nicht innerhalb einer von Alpin gesetzten Frist ,gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Hierauf weist die Fa. Alpin bei Forderung der Vorauszahlung nochmals ausdrücklich hin.
2. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir zudem befugt,, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen. Fällige Geldforderungen sind mit 8% über dem Basiszins zu verzinsen.
3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
4.Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§7 Mängelhaftung- Gewährleistung
1. Abbildungen und Beschreibungen gelten nur zur allgemeinen Verdeutlichung: technische Daten können Veränderungen unterliegen, da wir stets bemüht sind, unsere Erzeugnisse weiter zu entwickeln. Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Geschwindigkeiten usw. sind keine verbindlichen Daten, sondern als annähernd zu betrachten.
2. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
3.Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der reklamierte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim Käufer besichtigt und überprüft werden kann, oder auf unseren Wunsch vom Käufer an uns zur Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
5. Werden in einem Vertrag von einem Kunden mehrere Geräte erworben, bzw. ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrages vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Auflösung des Vertrages immer nur das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, keinesfalls aber für alle Geräte oder das gesamte System besteht. Dies gilt auch, wenn ein System durch das einzelne, mit Mangeln behaftete Gerät in seiner Gesamtheit funktionsunfähig wird.
6.Nach heutigem Stand der Technik kann nicht sichergestellt werden, dass Baugruppen in jeder Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatiblität wird nur dann eine Gewährleistung übernommen, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatiblitäten zwischen den von uns bezogenen und fremd verwendeten Baugruppen auf, stellt uns der Käufer von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei.
7. Bei der von uns gelieferten Software haften wir nicht für eine eventuelle Verletzung der Urheberrechte.
8.Wird der Liefergegenstand von fremder Seite verändert, bearbeitet oder Mängel ohne Zustimmung der Firma Alpin beseitigt, besteht bzw. erlischt die Gewährleistungspflicht. Die Pflicht zur Gewährleistung erlischt auch dann, wenn unsere Geräte in Fahrzeuge oder Teile eingesetzt werden, die im Rennsport oder entsprechenden Wettbewerben eingesetzt werden oder der Einbau des Liefergegenstandes nicht von einer autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird. Werden gelieferte Teile in ein Kraftfahrzeug eingebaut und ist hierfür Betriebserlaubnis oder eine Abnahme erforderlich, so leistet die Fa. Alpin für die Erteilung keine Gewähr.
9. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Kaufsachen anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
10. Von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Kunden oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Einbau, Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse wie bei Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Wobei dem Kunden die entsprechenden Risiken bekannt sind. Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass Schäden, die aufgrund von Verschleiß durch überdurchschnittlich hohe Laufleistung (> 30.000 km/Jahr ) entstanden sind, auch innerhalb der Gewährleistungszeit keinen Sachmangel darstellen und damit von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.
§ 8 Haftung für Folgeschäden bzw. Produkthaftung, Fahrzeuggewährleistung Fahrzeugpflicht
1. Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von Fa. Alpin angebotenen Leistungen, Produkte und Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Motor des Fahrzeuges, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug führen kann Insbesondere können sich Überbeanspruch und Dauerleistungen, sowie durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Alpin Lust auf Auto bietet deshalb die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen Garantievertrages.
Für weitere Schäden am Motor oder an den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet Alpin Lust auf Auto nur insoweit, als die durch von Alpin Lust auf Auto gelieferte, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht werden. Bei Einbau eines neuen Steuerchips/Zusatzsteuergerät haftet Fa. Alpin damit ausdrücklich nur für solche am Fahrzeug, die durch einen defekten Chip/ Zusatzsteuergerät verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen.
2.Fa. Alpin weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann.
3. Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV- Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert.
4. Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der Käufer ist verpflichtet, für die Einhaltung der Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt die Fa. Alpin insoweit von jeder Haftung frei.
5. Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden bei der Weiterveräußerung bzw. bei einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1.Wir behalten uns das Eigentum der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
2.Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
§10 Warenrücknahme und Rücklieferungen
1.Grundsätzlich ist eine Warenrücknahme mit Ausnahme berechtigter Reklamationen nur möglich, wenn vor der Lieferung ausdrücklich eine Rückgabemöglichkeit vereinbart wurde. Bei Warenrücknahmen bzw. Sendungen haftet der Kunde für die einwandfreie Verpackung der Ware. Die Ware darf nur in Originalverpackung an uns zurückgesandt werden. Eine Warengutschrift erfolgt nur nach eingehender Prüfung der zurückgesandten Ware.
2.Warenrücksendungen dürfen nur nach Einholung einer Service Nummer bei Fa. Alpin erfolgen. Es werden nur »frei« gemachte Pakete angenommen. Für Wiedereinlagerung werden dem Käufer 20% des Warenwertes aber mindesten € 25.-in Rechnung gestellt. Waren mit einem Nettowert unter 50,00 Euro werden grundsätzlich nicht für eine Warengutschrift zurückgenommen. Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
3.Bei nicht erfolgreicher Montage des Moduls durch den Kunden, können keine Ansprüche für Montagekosten, Ein-Ausbau, Umtausch, Fehlersuche etc. uns gegenüber geltend gemacht werden.
§ 11 Datenschutz
1.Gemäss §33 BDSG weisen wir daraufhin, dass sämtliche Kunden- und Lieferanten bezogene Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung von uns gespeichert und verarbeitet werden.
§ 12 Gerichtsstand- Erfüllungsort
1.Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2.Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
